Allgemeine Vermietbedingungen

AGB für Wohnmobile und Wohnwagen der Diversa Hambach GmbH – womo.rent.

Zusammenfassende Darstellung unserer Mietbedingungen. Es gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung, die Sie mit der Buchungsbestätigung erhalten.

1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt, anwendbares Recht

  • Die Vermietbedingungen der Diversa Hambach GmbH – womo.rent (im Folgenden „Vermieter“) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt.
  • Gegenstand des Vertrags ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Reisemobils. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen.
  • Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung; die Vorschriften über den Reisevertrag (§§ 651a–651i BGB) gelten nicht. Eine stillschweigende Verlängerung nach § 545 BGB ist ausgeschlossen.
  • Sämtliche Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter sind schriftlich zu treffen.

2. Mindestalter, berechtigte Fahrer

  • Die Vermietung erfolgt nur an Personen mit gültigem Personalausweis oder Reisepass und ausreichender Fahrerlaubnis.
  • Der Fahrer muss mindestens 23 Jahre alt sein und die Fahrerlaubnis seit mindestens drei Jahren besitzen.
  • Die Fahrzeuge haben ein zulässiges Gesamtgewicht von max. 3,5 t; der Mieter sorgt dafür, dass dieses nicht überschritten wird.
  • Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag genannten Fahrern gelenkt werden. Namen und Anschriften aller Fahrer sind dem Vermieter bekannt zu geben.

3. Mietpreise und deren Berechnung, Mietdauer

  • Es gilt die bei Vertragsschluss gültige Preisliste; die Mehrwertsteuer ist enthalten. Die Mindestmietdauer beträgt drei Tage.
  • Pro Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale berechnet.
  • 250 km pro Miettag sind frei; jeder weitere Kilometer wird mit 0,35 € berechnet.
  • Die Mietzeit beginnt mit der Übernahme an der Vermiet-Station und endet mit der Rückgabe. Die Tagespreise werden je angefangene 24 Stunden berechnet.
  • Bei verspäteter Rückgabe berechnet der Vermieter 50 € je angefangener Stunde, höchstens jedoch den Gesamttagespreis je verspätetem Tag.
  • Bei Rückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen.

4. Buchung, Umbuchung, Rücktritt

  • Buchungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters bindend.
  • Nach der Buchungsbestätigung ist innerhalb einer Woche eine Anzahlung von 200 € zu leisten.
  • Eine bestätigte Buchung kann für denselben Mietzeitraum kostenfrei umgebucht werden, soweit freie Kapazitäten vorhanden sind.
  • Stornogebühren: bis 50 Tage vor Übernahme 25 %, vom 49. bis 15. Tag 50 %, ab dem 14. Tag 80 %, am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme 100 % des Mietpreises.

5. Zahlungsbedingungen, Kaution

  • Der voraussichtliche Mietpreis ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen) wird der Mietpreis sofort fällig.
  • Bei Fahrzeugübernahme ist eine zinslose Kaution in Höhe von 1.000,00 € zu hinterlegen.
  • Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe zurückgezahlt; bei Schäden wird sie bis zur endgültigen Klärung einbehalten.

6. Übergabe, Rücknahme

  • Der Mieter nimmt vor Fahrtantritt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung teil.
  • Bei Übergabe und Rückgabe werden gemeinsam Protokolle erstellt und unterzeichnet.
  • Treibstoff- und Betriebskosten trägt der Mieter. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben.
  • Abwassertank und Toilettenkassette sind vollständig zu entleeren und zu reinigen, andernfalls werden jeweils 150 € berechnet.
  • Die Innenreinigung kann für 95 € dazugebucht werden; andernfalls ist das Fahrzeug gereinigt zurückzugeben.
  • Fällt das Fahrzeug aus, kann der Vermieter innerhalb von 3 Werktagen ein Ersatzfahrzeug gleicher oder höherer Klasse stellen.

7. Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten

  • Untersagt sind u. a. motorsportliche Veranstaltungen und Fahrzeugtests, die Beförderung gefährlicher Stoffe, Straftaten, Weitervermietung, gewerbliche Personenbeförderung sowie Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete.
  • Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln; Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck sind zu überwachen.
  • Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge – bei Verstoß werden 500 € berechnet. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet; bei Verstoß werden ebenfalls 500 € berechnet.

8. Verhalten bei Unfällen

  • Nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sind sofort Polizei und Vermieter zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
  • Ohne polizeiliche Unfallaufnahme entfällt die Haftungsreduzierung der Versicherung.
  • Der Mieter erstellt auch bei geringfügigen Schäden einen ausführlichen schriftlichen Bericht mit Skizze, Namen und Anschriften der Beteiligten und Zeugen.

9. Auslandsfahrten

  • Auslandsfahrten sind in alle europäischen Länder im Deckungsbereich der „grünen Versicherungskarte“ möglich.
  • Für außereuropäische Länder ist nach Rücksprache ein spezieller Versicherungsschutz auf Kosten des Mieters zu beantragen. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

10. Mängel des Reisemobils

  • Schadenersatzansprüche für Mängel, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.
  • Nach Mietbeginn festgestellte Mängel sind noch während der Mietzeit schriftlich anzuzeigen.

11. Reparaturen

  • Reparaturen zur Erhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit dürfen bis 50 € ohne Weiteres beauftragt werden; größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters.
  • Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege und der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht haftet. Reifenschäden sind ausgenommen.

12. Haftung des Mieters, Kaskoversicherung

  • Der Mieter wird nach den Grundsätzen einer Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 € je Schadensfall (Voll- und Teilkasko) von der Haftung freigestellt.
  • Die Haftungsfreistellung entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung, insbesondere bei Fahruntüchtigkeit durch Alkohol oder Drogen, Unfallflucht oder unterlassener Hinzuziehung der Polizei.